Satzung

des Fördervereins des Berufskollegs Wirtschaft & Verwaltung Ahaus/Gronau e.V.

Stand 01.05.2000


§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Förderverein des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus/Gronau e.V." und hat seinen Sitz in Ahaus, Kusenhook 4-8, 48683 Ahaus. Er erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ahaus.

§ 2 Zweck

Der Verein dient unter Ausschluss eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nur unmittelbar gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO).

Er fördert die Erfüllung der Aufgaben durch die Finanzierung von im Interesse der Schule und des Schulbetriebes liegenden Anschaffungen und Maßnahmen, für die öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Er unterstützt die Tätigkeit der Schulpflegschaft sowie der Schülervertretung, pflegt den Kontakt zwischen Schulleitung, Lehrern, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben, Schülern und ehemaligen Schülern und fördert Schulveranstaltungen und minderbemittelte Schüler bei Schulwanderfahrten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Einkünfte des Vereins sowie etwaige Gewinne dürfen ausschließlich für die in § 2 aufgeführten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben keinen Anspruch auf Anteile an dem Vereinsvermögen. Außerdem darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen.

(2) Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand. Die neu aufgenommenen Mitglieder werden in der nächsten Mitgliederversammlung bekanntgegeben.

(3) Durch die Aufnahme wird die Vereinssatzung als verbindlich anerkannt.

(4) Die Mitgliedschaft erlischt
- durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres
- durch Tod des Mitgliedes oder Auflösung der Gesellschaft
- durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung, wenn das Mitglied in erheblicher Weise den Interessen des Vereins zuwidergehandelt hat oder für zwei Geschäftsjahre seinen Beitrag nicht gezahlt hat. Im ersteren Fall hat der Vorstand vor der Beschlussfassung das Mitglied zu hören. Die Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig.

Rückzahlungen geleisteter Beiträge finden weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt. Mit dem Tage des Austritts oder Ausschlusses eines Mitgliedes erlöschen alle Ansprüche an den Verein.

§ 5 Beiträge und Geschäftsjahr

(1) Die zur Erreichung seines Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden und Zuwendungen jeglicher Art.

(2) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Beitrages setzt die Mitgliederversammlung für das laufende Geschäftsjahr fest. Der Betrag wird mit der Zahlungsaufforderung im betreffenden Geschäftsjahr fällig. Die Mitgliederversammlung kann unterschiedliche Beiträge für bestimmte Mitgliedsgruppen festlegen.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
- dem Geschäftsführer
- dem Schriftführer
- dem Kassenwart sowie
- mindestens 5 Beisitzern.

(2) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeder ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass die Vertretungsbefugnis nur mit Zustimmung mindestens eines anderen Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes wahrgenommen werden darf.

(3) Der Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung oder sein ständiger Vertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte anwesend ist, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags.

(4) Der Vorstand wird für jeweils 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Wahlzeit bleiben die Mitglieder bis zur Neuwahl im Amt.

(5) Der Schriftführer protokolliert die Beschlüsse der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen.

(6) Der Kassenwart verwaltet die Gelder des Vereins. Zahlungen leistet er nur im Auftrage eines Mitglieds des Vorstandes im Sinne des §26 BGB. Er hat über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen.

(7) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

(8) Der Vorstand hat der ersten Mitgliederversammlung nach dem Ende eines Geschäftsjahres einen Geschäftsbericht zu erstatten und die geprüfte Jahresrechnung vorzulegen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens jedoch zu Beginn des Geschäftsjahres, vom Vorsitzenden des Vereins einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder dies verlangt.

(2) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ergeht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der Regel mit einer Frist von mindestens zehn Tagen.

(3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 3 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich vorzulegen. Über die Behandlung später gestellter Anträge entscheidet die Versammlung. Der Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung und sein ständiger Vertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen.

(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitgliederversammlung. Alle übrigen Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags.

(5) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

(6) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder stellvertretend vom 2. Vorsitzenden geleitet. Über ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Versammlungsleiter und der Schriftführer unterzeichnen.

(7) Die Mitgliederversammlung hat folgende Rechte:
a) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und zweier Kassenprüfer. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren bestellt, wobei Wiederwahl möglich ist.
b) Festlegung von allgemeinen Richtlinien für die Geschäftsführung.
c) Festsetzung des Jahresbeitrages.
d) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
e) Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes des Vorstandes und der geprüften Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstandes.

 

§ 9  Vereinsvermögen

Das Vermögen des Vereins darf nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Kreis Borken zu, der das Vermögen nur im Sinne der satzungsgemäßen Zwecke verwenden darf.

§ 10 Erster Vorstand

Die Mitglieder des ersten Vorstandes werden durch die Gründungsversammlung gewählt.

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1. Vorsitzender            : Herr Ulf Langerbeins, Rechtsanwalt, Ahaus
2. Vorsitzender            : Herr Dirk Ribbert, Steuerberater, Ahaus
Geschäftsführer         : Herr Georg Dües, OStR, Ahaus
Schriftführer                : Herr Bernd Overkamp, StD, Ahaus
Kassenwart                 : Herr Heinrich Ostendorf, Kreissparkasse Borken, Ahaus
1. Beisitzer                   : Herr Peter Budweg, AIW Gronau
2. Beisitzer                   : Herr André Höing, Schüler, Stadtlohn
3. Beisitzer                   : Herr Toni Junker, OStR, Coesfeld
4. Beisitzer                   : Frau Elsbeth Nienhaus, Steuerbüro Ahaus
5. Beisitzer                   : Herr Andreas Banger, Bankdirektor, Volksbank Ahaus


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