Expertinnen der Sparkasse Westmünsterland informierten zum Thema "Kredite"

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien drehte sich für die Mittelstufenschüler des Bildungsgangs Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellte alles um das Thema "Kredite".

Frau Reinders und Frau Schulten von der Sparkasse Westmünsterland, beide ehemalige Schülerinnen des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus, sind in der Abteilung Junge Leute tätig und informierten die Schüler speziell über Kreditarten für junge Leute, die anfallenden Zinsen und den Sinn von Bürgschaften.
Wer hätte gedacht, dass man durch das Überziehen des Gehaltskontos, was bei einem Weihnachtseinkaufsbummel schnell passiert, schon einen Kredit in Anspruch nimmt?

Das Wort Kredit stammt von dem lateinischen Wort "credere" ab, das soviel bedeutet wie "vertrauen auf etwas". Der Kreditgeber muss dem Kreditnehmer vertrauen, dass dieser seine Schulden nach Vereinbarung begleicht; Vertrauen ist also die Basis jeder Kreditgewährung.
Getreu des Mottos "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser", erklärten uns Frau Reinders und Frau Schulten, mit welchen Verfahren die Sparkasse die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einschätzt, bevor ein Kredit vergeben wird. Neben der persönlichen Einschätzung der zuständigen Kundenberaterin wird ein so genanntes Scoring-Modell eingesetzt, indem sich das bisherige Kundenverhalten wider spiegelt.

Einen praktischen Tipp für die Auszubildenden konnten wir den Experten auch entlocken:
Man sollte als Kunde unbedingt mit dem Berater in Kontakt treten, falls Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr auftreten. Beispiel: Falls der Kontoinhaber voraussehen kann, dass auf dem Konto aus unvorhersehbaren Gründen nicht genug Guthaben ist, um z.B. die monatliche Handy-Rechnung abbuchen zu lassen, sollte man sich sofort an die Kundenberater wenden. Dieser ist dann informiert, registriert das Engagement des Kunden und kann gegebenenfalls eine Rückbuchung vermeiden, die sonst zu einem schlechten Scoring führen würde. Wichtig also: Immer Kontakt zu der Bank halten!
Sollte ein Kunde ein schlechtes Scoring haben oder aus anderen Gründen nicht kreditwürdig sein, so besteht die Möglichkeit, eine andere Person als Bürgen anzugeben, der dann für die Schulden des Kreditnehmers einstehen muss.

Als Abschluss des sehr interessanten Vortrages stellte Frau Schulten uns noch ein Beispiel vor, wie die Tilgung eines Kredites über einen bestimmten Zeitraum funktioniert und welche Zinsen anfallen.


© Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus 2007
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