Gerichtsvollzieher im Unterricht

Besuch des Obergerichtsvollziehers Ames und der Gerichtsvollzieherin Buesge im Fach "Recht" der RenoM
von Florian Vennes, Schüler der RenoM

Am Mittwoch, dem 25.04.2007, besuchten uns der Obergerichtsvollzieher Ames und die Gerichtsvollzieherin Buesge. Die beiden berichteten uns von einigen Eindrücken aus ihrem Berufsleben.

Sie erzählten uns zunächst, wie die Ausbildung abläuft. Im Moment können nur ausgebildete Justizbeamte den Berufsweg Gerichtsvollzieher wählen. Dies könnte sich aber in nächster Zeit ändern.

Der Gerichtsvollzieher arbeitet selbstständig. Er muss oft Entscheidungen alleine und schnell treffen um so zu versuchen, die Gläubiger und Schuldner auf einen Nenner zu bekommen. Die Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers liegen darin, dass sie hauptsächlich Pfändungen vornehmen. Die beiden beschrieben uns ein paar Fälle aus ihrem Berufsalltag. Z. B. wenn der Gerichtsvollzieher einen Gegenstand nicht sofort mitnehmen kann, klebt er ein Pfandsiegel (Kuckuck) auf das Objekt. Dieser Gegenstand wird dann meistens durch eine Spedition, die mit dem Gerichtsvollzieher zusammenarbeitet, abgeholt, und bei sich im Unternehmen bis zur Versteigerung aufbewahrt. Die Kosten werden in diesem Falle dem Schuldner auferlegt.

Kommt der Gerichtsvollzieher mal nicht in eine Wohnung herein, so kann er durch Herbeiziehung eines Schlüsseldienstes oder durch die Polizei die Tür aufbrechen lassen, um so den Schuldner zu erreichen. Die Polizei wird zudem mitgenommen, wenn der Schuldner vorher eine Drohung ausgesprochen hat, oder der Gerichtsvollzieher hat bereits Erfahrungen mit einem Schuldner und weiß, dass dieser aggressiv reagiert.

Die beiden erzählten auch, dass es Gegenstände gäbe, die sehr wertvoll seien (z. B. antike Möbel) die sie pfänden würden, diese Sachen können dann aber nicht zwangsversteigert werden, da das Interesse an dieser Sache momentan nicht mehr gegeben ist. Nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen einer Versteigerung werden diese dem Schuldner zurückgegeben.

Am Ende teilten die Referenten mit, dass man für die Ausübung des Berufes sehr gute Nerven bräuchte, da Schuldner meist sehr unbeherrscht wären und auch meistens nichts zum Pfänden hätten. Zudem hätte man auch wenig Freizeit, da es, wie bei den beiden zurzeit, bis zu 3000 Fälle pro Jahr zu bearbeiten wären.

Alles in allem waren diese zwei Schulstunden sehr informativ.


© Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus 2007
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