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1.3 Die Bestrafung der Schuldigen

Die Bestrafung der "Hauptkriegsverbrecher" wurde bereits im November 1943 angekündigt, doch erst am 20. November 1945, also 2 Jahre später, wurde mit den Verhandlungen begonnen. Die Tatbestände lauteten z.B. "Verschwörung gegen den Frieden", doch dahinter verbargen sich z.B. Morde und Mißhandlungen.

Angeklagt war die ganze Führungselite des NS-Regimes, wie Hermann Göring (er hat sich später durch Gift selber umge- bracht) und Rudolf Hess (er mußte als einziger von allen seine lebenslange Haft verbüßen). Die meisten Anderen wurden zum Tode durch den Strang verurteilt.

In Nürnberg konnten dann im kalten Krieg keine Verhandlungen mehr geführt werden. In allen Besatzungszonen fanden deswegen vereinzelte Prozesse statt. Die Urteilssprüche lauteten meistens entweder Tod oder lebenslange Gefängnisstrafe.

Die Alliierten und die Opfer des Krieges waren der Meinung, dass die Deutschen nicht in der Lage wären die Verbrecher ordnungsgemäß zu verurteilen. Die internationale Justiz nahm sich daher der Fälle an. Dadurch haben die Nürnberger Verfahren zur Entwicklung der Demokratie und zur Wieder- errichtung des Rechtsstaats in Deutschland beigetragen.