3.5 Probleme der inneren Einigung:
Die Probleme der inneren Eineigung bestanden vor allem darin, einen gemeinsamen Nenner in der Wirtschaft und Währung zu finden. Außerdem gab es noch eine Fülle von Einzelfragen zu klären.
Unter anderem den Aufbau der öffentlichen Verwaltung, die Finanzverwaltung und das soziale Netz.
Aus diesem Grund wurden neben dem in Moskau unterzeichneten Vertrag "über die abschließende Regelungen Bezug auf Deutschland" noch der "Vertrag über die Schaffung einer Währungs- und Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der BRD und der DDR" vom 18. Mai 1990 und der "Vertrag zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag" abgeschlossen. Denn erst die Verbindung aller drei Verträge ermöglichte eine Wiedervereinignung Deutschlands.
Die Kernstücke des Einigungsvertages waren die Einführung der sozialen Marktwirtschaft und die Einführung der DM. Die soziale Marktwirtschaft der DDR sollte als Grundlage für weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit sozialem Ausgleich und sozialer Absicherung und Verantwortung dienen.
Die Verstaatlichung sollte ab jetzt zur Vergangenheit gehören, dafür sollte die BRD den defizitären Staatshaushalt ausgleichen und die Übergangskosten tragen.
Der Zusammenschluß der DDR und der BRD war das Aus für viele ostdeutsche Betriebe, die dem jetzt für sie offenen Weltmarkt nicht gewachsen waren.
Die Arbeitslosenzahl stieg sehr stark an, aufgrund der vielen Bankrotte der ehemaligen Volkseigenen Betriebe.
Schuld an der Schließung der Betriebe war auch der Geldmangel, ausgelöst durch die Honnekersche Konsum- und Sozialpolitik, welche sehr kostenintensiv war und weswegen in den Betrieben gespart wurde. Die Maschinen konnten nicht erneuert werden und die Produktionszahlen sanken, da die alten Maschinen oft ausfielen oder ganz kaputt waren. Obwohl 1990 110. 000 neue Betriebe gegründet wurden, sank das Bruttosozialprodukt um 18,5%.
Um die Anpassung der DDR an die BRD wurde die Treuhandanstalt gegründet. Ihre Aufgabe war die verprivatisierung der Betriebe. Sie machte ihre Aufgabe gut, arbeitete aber nicht besonders sparsam, denn für jede eingenommene Mark wurden 3 Mark aufgewendet.
Experten errechneten bereits 1991 eine Gesamtverschuldung von 500 Milliarden DM, die für die Ablösung der DDR Wirtschaft aufgebracht werden mußten.
Zu dieser Zeit kam dem ostdeutschen Volk weniger Geld zu , als es aus der DDR-Zeit gewohnt war, aber die Bewertung der persönlichen Situation war durchaus positiv. 64% des ostdeutschen Volkes sahen die Übergangszeit als ein "gutes Jahr" an, das waren genauso viele wie im Westen. Dieser Trend hielt bis 1995 an.
Bis heute hat sich die wirtschaftliche Lage Ostdeutschlands positiv verändert, da durch den Solidaritätszuschlag der westdeutschen viel Aufbauhilfe geleistet wurde.
Probleme der inneren Einigung:
Grundgesetz oder neue Verfassung?
Ebenfalls ein Hauptthema der Wiedervereinigungsdiskussion war die Frage, ob man in Zukunft eine neue Verfassung entwerfen oder ob das Grundgesetz der BRD für das wiedervereinigte Deutschland gelten sollte. Man entschied sich für das alte Grundgesetz, was ab nun für alte und neue Bundesländer galt.
Eigentumsumfrage
In Deutschland waren Tausende von Leuten von der Enteignung betroffen. Dieses gab den Anlass dazu, dieses Problem zu korrigieren. Das war nicht nur ein Anliegen des Einigungsprozesses, sondern auch der Rechtsordnung der Bundesrepublik. Die Lösung, auf die man sich nach langen Gesprächen und Diskussionen zwischen den beiden Regierungen einigen konnte, sah wie folgt aus:
1. Eingriffe in das Eigentum für die Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 7. Oktober 1949 (Zeit von der Kapitulation bis zur Gründung de DDR) werden nicht rückgängig gemacht. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die in dieser Zeit vorgenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit.
2. Vermögen einschließlich Grundbesitz, das nach dem 7. Oktober 1949 enteignet oder unter staatliche Treuhandverhaltung der DDR gestellt wurde, soll grundsätzlich den ehemaligen Eigentümern oder deren Erben zurück gegeben werden. Es galt das Prinzip der "Rückgabe vor Entschädigung".
Soziales Netz
Im Rahmen der Sozialgesetzgebung wurde festgelegt, dass die Marktwirtschaft auf die neuen Bundesländer übertragen wurden. Von Anfang an sollten die sozialen Errungenschaften des westlichen Systems auf den Osten übertragen werden. Man versuchte, es dem Osten so recht wie möglich zu machen. Man enthielt ihnen keine Vorteile mehr vor und man versuchte, ihre materiellen Hoffnungen und Erwartungen nicht zu enttäuschen. Bei der neuen Sozialrechtsordnung ging es nicht nur um eine Absicherung der Bürger gegen Gefahren, Unsicherheiten und gegen die Härten des Lebens. Ebenfalls ging es um Fragen de Mitbestimmung, des Tarifsrecht und der Vermögensbildung. Das Sozialversicherungsrecht wurde ebenfalls von der DDR übernommen. Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung wurden nun getrennt und den Umständen des Osten und Westen angepasst. Auch im Osten kannte man ab nun die Begriffe Arbeitslosengeld, Kurzarbeit u.a. da ein großes Problem war. Bei den Leuten im Westen ließ die Bereitschaft zur Unterstützung der neuen Länder nach. Dieses kam dadurch, dass die Kosten explodierten und man nicht mehr soviel Geld für den eigenen sozialen Aufstieg hatte. Auf Unverständnis, stieß in von den westlichen Bundesländern, dass ein großer teil der östlichen Bewohner immer noch die PDS wählten.