2021-2022

Was mache ich nach meinem Schulabschluss oder nach dem Abschluss meiner kaufmännischen Ausbildung? Viele Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr die Schule verlassen, stehen vor dieser schwierigen Frage. Das Bildungsangebot ist vielfältig, teilweise aber auch sehr unübersichtlich. Für alle Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern, die in dieser Frage eine weitere Orientierung suchen, bietet das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung eine Beratungsveranstaltung am 17.01.2022 um 19:00 Uhr an (Kusenhook 4 – 8, Ahaus).

Der Bedarf der Wirtschaft an qualifiziertem Nachwuchs ist nach wie vor groß. Gute Startvoraussetzungen für eine Ausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung haben die Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule oder der Fachoberschule (FOS11/12S). Die Voraussetzung für die Aufnahme in diese zweijährigen Bildungsgänge ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife), für die G8-Schülerinnen und –Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums.

Für die Aufnahme in die einjährige Fachoberschule (FOSV12) ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung nachzuweisen.

Die Höhere Handelsschule vermittelt den schulischen Teil der Fachhochschulreife und die Klassen der Fachoberschule ermöglichen den direkten Erwerb der vollen Fachhochschulreife.

Die Anmeldung zum Infoabend erfolgt über den abgebildeten QR-Code oder den nachfolgenden Link:

https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=5LnHig2t60WqMmCsE4iKz8t823FCEo5Cpd3j9nEv6_tUMlMxNFQ3MEtQR0RMT1lYODlSM1lSTkFNNy4u

Die Veranstaltung findet unter Beachtung der 3G-Regel und einer Maskenpflicht während der gesamten Dauer am BWV Ahaus, Kusenhook 4-8 in Ahaus statt. (Bitte halten Sie Ihren Nachweis und Ihren Ausweis bereit.) Um für alle beteiligten Personen eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wäre es schön, wenn auch geimpfte bzw. genesene Besucher den Nachweis eines negativen Bürgertests erbringen würden.

Sollten Sie aufgrund der derzeitigen Situation eine telefonische Beratung vorziehen, dann wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins für die Höhere Handelsschule an Herrn Plate (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bzw. für die Fachoberschule an Frau Lammers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

  • Umsetzung der am 20.03.2022 in Kraft tretenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes an Schulen in NRW 

    1. Maskenpflicht

    Bis Samstag, 2. April 2022, wird §2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. 

    Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.   

    1. Testungen

    Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. 


Weitere Hinweise

  • Das Tragen von Masken ist nur draußen auf dem Schulhof freiwillig.
  • FFP2-Masken sind empfohlen.

Weiterhin gilt:  

  • Der Unterricht wird laut Stundenplan in den Klassen und Kursen erteilt (Präsenzunterricht),
  • Für alle Schüler*innen und Student*innen gilt eine umfassende Maskenpflicht (Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske) im gesamten Schulgebäude.

Vorgaben zum Lüften: 

  • Stoßlüften alle 20 Minuten (oder wenn die CO2-Ampel Alarm gibt)
  • Querlüften, wo immer es möglich ist
  • Lüften während der gesamten Pausendauer

Bitte passen Sie Ihre Kleidung dementsprechend an (Zwiebelprinzip)! 

Bitte unterstützen Sie uns durch Ihr verantwortungsvolles Verhalten! 

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