Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter

Bildrechte: Raimund Weber, Fa. Weber PR Gronau


Ansprechpartner

Auskünfte erteilt:

OStR Arndt Bleckwedel

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Telefon: (02561) 42 90 3


Vorstellung

Steuerfachangestellte sind qualifizierte und unentbehrliche Mitarbeiter von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, vereidigten Buchprüfern oder Wirtschaftsprüfern. Deren berufliche Tätigkeit besteht schwerpunktmäßig in der steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmungen aus Industrie und Handel, aus freien Berufen und Handwerk sowie von sonstigen Auftraggebern wie auch von Privatpersonen. Dabei gewinnen im vollendeten europäischen Binnenmarkt die grenzüberschreitenden Geschäfte immer stärker an Gewicht. So ist nicht allein das Steuerrecht in jedem Land ein anderes, sondern sind meistens auch gesellschaftsrechtliche Abweichungen von zentraler Bedeutung.


Berufsbild

Im Einzelnen lässt sich die Tätigkeit der Steuerfachangestellten sinnvollerweise erläutern im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld von Steuerberatern und den artverwandten Berufen. Diese haben im Wesentlichen die Aufgabe,

  • ihre Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und sie gegenüber den Finanzbehörden zu vertreten,
  • ihre Mandanten bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu beraten,
  • ihnen daneben bei der Abgabe von Steuererklärungen und -anmeldungen kompetente Hilfestellung zu leisten,
  • ihnen bei grenzüberschreitenden Umsatzgeschäften die Besonderheiten des in der EU geltenden Umsatzsteuerrechts darzulegen sowie
  • ihnen überdies Hilfestellung zu gewähren, wenn gegen sie Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen steuerrechtlicher Vergehen eingeleitet werden sollten.

Den Steuerfachangestellten kommt neben der Erledigung der zum täglichen Geschäft gehörenden Büroarbeiten ein breitgefächertes Aufgabenfeld zu:

  • die Erledigung der schriftlichen Korrespondenzen (auch bei Geschäftsbeziehungen innerhalb des Gebietes der Europäischen Union),
  • die Ablage von Schriftstücken (gegebenenfalls mit Übersetzungen bei internationalen Geschäften),
  • das Bedienen der modernen technischen Hilfsmittel und
  • die Überprüfung der von den Mandanten zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen (z. B. Kassenbelege, Wareneingangsbücher oder Bankunterlagen).

Dabei ist es unentbehrlich, über den Zweck und die Vorschriften zur Buchführung genauestens Bescheid zu wissen, damit die Aufgabenerledigung verantwortungsbewusst und zielorientiert angegangen werden kann. Im Laufe der Zeit werden Steuerfachangestellte auch zunehmend in der Lage sein, kleinere Jahresabschlüsse eigenverantwortlich und zur Zufriedenheit der Mandanten zu erstellen.

Schließlich sind Steuerfachangestellte oft auch für die Lohn- und Gehaltsabrechnung zuständig. Dies umfasst die Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen, die Lohnsteueranmeldung und -abführung sowie die Anmeldung und Abführung von Sozialbeiträgen. Hinzu kommen die Bearbeitung der vermögenswirksamen Leistungen und der Nachweise für die Berufsgenossenschaften. Gerade der letztgenannte Bereich ist äußerst sensibel. Er verdeutlicht, dass neben den eigentlichen fachlichen Fähigkeiten auch besondere Anforderungen hinsichtlich des Persönlichkeitsprofils der angehenden Steuerfachangestellten erwartet werden. Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse und Loyalität zum Arbeitgeber sind selbstverständlich. Ein Vergleich der Sozialversicherungssysteme verschiedener europäischer Staaten verdeutlicht den Stellenwert, den die soziale Sicherung in Deutschland hat und welche abweichenden Regelungen in Nachbarländern bestehen.


Abschlüsse

Im Bildungsgang wird auf die Berufsabschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten vor der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe vorbereitet. Zudem erwerben die Auszubildenden einen Berufsschulabschluss.

Je nach schulischer Vorbildung und Leistungen der Auszubildenden kann der Berufsschulabschluss weitere Schulabschlüsse (insbesondere den mittleren Schulabschluss mit oder ohne Qualifikationsvermerk) umfassen.


Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme im Bildungsgang Steuerfachangestellte/r ist ein Berufsausbildungsverhältnis in einer Steuerberatungskanzlei.

Grundsätzlich gibt es für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r keine formalen Voraussetzungen. Es wird jedoch mindestens der mittlere Schulabschluss empfohlen, oft aber von den Steuerberatungskanzleien auch die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife erwartet.


Profilbausteine

Informationstechnologie

Im gesamten Spektrum des Aufgabenfeldes der Steuerfachangestellten nimmt die Datenverarbeitung eine zentrale und nicht mehr wegzudenkende Rolle ein. Dies macht es erforderlich, dass Steuerfachangestellte auf dem Felde der Informations- und Kommunikationstechnologien die Handhabung der PC-Standard-Anwendungen in Tabellenkalkulation und Textverarbeitung beherrschen. Im berufsschulischen Bereich erfolgt die Vermittlung grundlegender Kenntnisse von Standardsoftware im Fach Datenverarbeitung.

Berufsspezifische Software-Programme, die in fast allen Praxen ergänzend eingesetzt werden, sind ebenso wichtig. Ihre Kenntnis wird aber im Regelfall vor dem Berufseinstieg nicht vorausgesetzt. Sie ist ein unverzichtbarer Schwerpunkt der Berufsausbildung und wird an unserer Schule durch die sogenannten „Fibu-Praxistage“ und die „Praxistage Lohn und Gehalt“ im Unterricht unterstützt.

Internationalisierung

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Märkte entstehen auch in Steuerberatungskanzleien zahlreiche Kontakte zu Auftragnehmern und Auftraggebern aus europäischen Nachbarstaaten. Daher wird die Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift immer wichtiger und wird an unserer Schule im Fach „Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch“ vermittelt.

Darüber hinaus unterstützt die Schule Auszubildende, die ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten. Auch der Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten, wie z.B. dem KMK-Zertifikat, wird angeboten.

Beratung

Auszubildende des Bildungsgangs Steuerfachangestellte/r können in vielfältigen Situationen auf ein breit gefächertes Beratungsangebot zurückgreifen. Neben Gesprächen zu individuellen Entwicklungs- und Verbesserungsmöglichkeiten im Unterricht, umfasst dieses auch Informationen zum möglichen Erwerb von Schulabschlüssen sowie zum weiteren beruflichen Werdegang.


Unterrichtsorganisation

Art und Dauer

Der Unterricht im Bildungsgang Steuerfachangestellte/r findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Berufsschultagen je Woche mit jeweils fünf bis sechs Unterrichtsstunden statt.

Lerninhalte/Fächer

Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer

  • Steuerlehre,
  • Rechnungswesen,
  • Allgemeine Wirtschaftslehre und
  • Datenverarbeitung

unterrichtet.

Der berufsübergreifende Lernbereich umfasst die Fächer

  • Deutsch/Kommunikation,
  • Politik/Gesellschaftslehre,
  • Sport/Gesundheitsförderung. 

Im Differenzierungsbereich werden zudem

  • das Fach „Fremdsprachliche Kommunikation/Englisch“ und
  • das Zusatzmodul „Lohn/Gehalt“

angeboten.

Stundentafel

1. Ausbildungsjahr:

  • Steuerlehre (4 Stunden)
  • Rechnungswesen(2 Stunden)
  • Allgemeine Wirtschaftslehre (2 Stunden)
  • Politik/Gesellschaftslehre (1 Stunde)
  • Datenverarbeitung/OL (1 Stunde)
  • Religion (1 Stunde) 

2. Ausbildungsjahr:

  • Steuerlehre (4 Stunden)
  • Rechnungswesen (2 Stunden)
  • Allgemeine Wirtschaftslehre (2 Stunden)
  • Politik/Gesellschaftslehre (1 Stunde)
  • Fremdsprachl. Kommunikation (1 Stunde)
  • Zusatzmodul Lohn/Gehalt (1 Stunde)
  • Sport/Gesundheitsförderung (1 Stunde)

3. Ausbildungsjahr:

  • Steuerlehre (5 Stunden)
  • Rechnungswesen (3 Stunden)
  • Allgemeine Wirtschaftslehre (2 Stunden)
  • Politik/Gesellschaftslehre (1 Stunde)
  • Deutsch/Kommunikation (1 Stunde)

Prüfungen

Die Prüfungen im Bildungsgang Steuerfachangestellte/r werden vor der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe abgelegt. Diese umfassen:

  • eine schriftliche Zwischenprüfung über 180 Minuten, die in der Regel im Oktober des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet sowie
  • eine schriftliche und mündliche Berufsabschlussprüfung.

Die Berufsabschlussprüfung wird schriftlich in den Fächern Steuerlehre (150 Minuten), Rechnungswesen (120 Minuten) und Allgemeine Wirtschaftslehre (90 Minuten) an zwei Prüfungstagen in der Regel im März/April des dritten Ausbildungsjahres abgelegt. Der mündliche Teil der Abschlussprüfung („Mandantenorientierte Sachbearbeitung“) findet dann circa sechs bis acht Wochen später statt.


Weiterbildung

Steuerfachangestellte/r haben vielfältige Möglichkeiten, sich im Anschluss an ihre Berufsausbildung weiterzubilden. Hier bieten unter anderem die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe sowie die IHK Nord Westfalen Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. zum/zur Fachassistent/in Lohn/Gehalt oder Rechnungswesen und Controlling sowie zum/zur Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in an.


Links

Flyer der Steuerberaterkammer

Ausbildungsplatzbörse

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