Förderverein

Über den Förderverein könnt ihr Prüfungsvorbereitungskurse buchen. 

Das Buchungstool ist zu finden unter dieser Adresse: http://fv.bwv-ahaus.de 

 

Wir haben auch einen Non-Profit Shop bei SPREADSHIRT eingerichtet, in dem ihr Shirts, Hoodies, etc. bekommt. Schaut doch einmal rein: 
https://bwv-ahaus.myspreadshop.de/


Förderverein des Berufskollegs Wirtschaft & Verwaltung Ahaus e.V.

Geschäftsstelle


Berufskolleg Wirtschaft & Verwaltung Ahaus

Herr Dräger
Kusenhook 4-8
48683 Ahaus
Telefon: 02561-42903
Telefax: 02561-429049


Erster Vorsitzender

Rechtsanwalt
Markus Herwing
Sozietät Rechtsanwälte
Lücke & Kollegen
Hindenburgallee 8
48683 Ahaus

Geschäftsführer

OStR Eugen Dräger
Zellerstr. 7
48683 Ahaus
Telefon: 02561 / 97 83 40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schriftführer

OStR Arndt Bleckwedel 
Fuchsweg 6
48683 Ahaus
Telefon: 02561 /  42 90 3 
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Kassenwart

OStR Benjamin Neumann 
Kusenhook 4-8
48683 Ahaus
Telefon: 02561 /  42 90 3 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Fördermaßnahmen

Der Förderverein bietet jeweils zum Sommer- und Winterhalbjahr ein umfangreiches Kursangebot in Fächern wie Industrielle Geschäftsprozesse, Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialprozesse an, welches die Schülerinnen und Schüler der berufsschulischer Bildungsgänge Industrie, Großhandel und Einzelhandel auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereitet. 

Ebenfalls werden regelmäßig Kurse für die Abschlussprüfung im Bildungsgang Medizinische Fachangestellte in den Fächern Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse sowie Praxismanagement angeboten. 

Einen Überblick über aktuell angebotenen Kurse finden Sie in unserem Online-Shop unter http://fv.bwv-ahaus.de in der Rubrik „Prüfungsvorbereitungskurse“. Die Buchung und Bezahlung der Kurse ist ausschließlich über den Online-Shop möglich. 

Darüber hinaus bietet der Förderverein weitere Kurse wie Mathematikangleichung oder Textverarbeitung zur Erlangung des IHK-Zertifikats auch für die vollzeitschulischen Bildungsgänge auf Wunsch an, um die individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns im Bedarfsfall anzusprechen. 
Auch sportliche Aktivitäten werden an unserem Berufskolleg großgeschrieben. Mit der Anschaffung der Spinning Bikes wurden und werden diverse Kurse unter fachkundiger Leitung in der Sporthalle unseres Berufskollegs zu unterschiedlichen Zeiten angeboten. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse. 

Wer kann an den Kursen teilnehmen?

Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs Wirtschaft & Verwaltung Ahaus, Mitglieder des Fördervereins. Wer noch kein Mitglied des Fördervereins ist, kann es jederzeit werden. Schülerinnen und Schüler zahlen einen Jahresbeitrag von 5,11 €, alle Sonstigen einen Jahresbeitrag von 15,34 €. 


Mitgliedsbeitrag und Spenden

Der jährliche Mitgliedsbeitrag im Förderverein des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus e.V. beträgt für Schülerinnen und Schüler derzeit 5,11 € und für alle Sonstigen 15,34 €. Wer noch kein Mitglied ist, kann dem Förderverein jederzeit beitreten.

Förderverein Beitrittsformular als PDF

Förderverein Beitrittsformular als DOC

 


Möchten Sie hingegen die Arbeit des Fördervereins einmalig durch eine Spende unterstützen, dann überweisen Sie bitte den Betrag auf das folgende Konto:


Kontoverbindung

Sparkasse Westmünsterland
BLZ:    401 545 30
Konto: 59 65 98 62
IBAN: DE94401545300059659862
BIC: WELADE3WXXX


Eine Spendenquittung wird Ihnen gerne zugesandt. Tragen Sie dazu bitte Ihre Adressdaten in den Verwendungszweck auf dem Überweisungsbeleg ein. Wir freuen uns über jegliche finanzielle Zuwendung.


geförderte Maßnahmen

Hier sind einige der Maßnahmen, die der Förderverein in der Vergangenheit unterstützt hat. 

 

Stadtradeln 2024 - unser Fazit


 

 

Alles kann - nichts muss! - Vredener Firmenlauf

 

Martin Gehling nach 12-jähriger Vorstandsarbeit im Förderverein BWV Ahaus e. V. verabschiedet


Vorstandsmitglieder 

Erster Vorsitzender:

Herr Markus Herwing (Rechtsanwalt und Notar und Partner der Kanzlei Lücke, Müller, Langerbeins, Münchow, Dübbers & Herwing)

Zweiter Vorsitzender:

Herr Jens Körkemeyer, Bachelor of Arts (B.A.), Steuerberater (KRP Steuerberatungsgesellschaft Ahaus)

Geschäftsführer:

Herr Eugen Dräger (Oberstudienrat)

Kassenwart:

Herr Benjamin Neumann (Oberstudienrat)

Schriftführer:

Herr Arndt Bleckwedel (Oberstudienrat)

Kassenprüfer:

Herr Karl Peters (Oberstudienrat i.R.)

Beisitzer:in:

Herr Hendrik Brügging (Oberstudiendirektor)

Herr Klaus Robert (Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater in der Sozietät Leppen & Kollegen)

Herr Jannik Lentfort  (People & Culture Manager bei der d.velop AG in Gescher)

Frau Inken Steinhauser (Geschäftsführerin AIW - Aktive Unternehmen im Westmünsterland e.V.)


Satzung des Fördervereins
des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Förderverein des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus e.V." und hat seinen Sitz in Ahaus, Kusenhook 4-8, 48683 Ahaus. Er erlangt die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ahaus.

§ 2 Zweck

Der Verein dient unter Ausschluss eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nur unmittelbar gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO).

Er fördert die Erfüllung der Aufgaben durch die Finanzierung von im Interesse der Schule und des Schulbetriebes liegenden Anschaffungen und Maßnahmen, für die öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

Er unterstützt die Tätigkeit der Schulpflegschaft sowie der Schülervertretung, pflegt den Kontakt zwischen Schulleitung, Lehrern, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben, Schülerinnen und Schülern und ehemaligen Schülerinnen und Schülern und fördert Schulveranstaltungen und minderbemittelte Schülerinnen und Schüler bei Schulwanderfahrten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Einkünfte des Vereins sowie etwaige Gewinne dürfen ausschließlich für die in § 2 aufgeführten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben keinen Anspruch auf Anteile an dem Vereinsvermögen. Außerdem darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen.

(2) Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand. Die neu aufgenommenen Mitglieder werden in der nächsten Mitgliederversammlung bekanntgegeben.

(3) Durch die Aufnahme wird die Vereinssatzung als verbindlich anerkannt.

 (4) Die Mitgliedschaft erlischt
- durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres,
- durch Tod des Mitgliedes oder Auflösung der Gesellschaft,
- durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung, wenn das Mitglied in erheblicher Weise den Interessen des Vereins zuwidergehandelt hat oder für zwei Geschäftsjahre seinen Beitrag nicht gezahlt hat. Im ersteren Fall hat der Vorstand vor der Beschlussfassung das Mitglied zu hören. Die Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig.

Rückzahlungen geleisteter Beiträge finden weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt. Mit dem Tage des Austritts oder Ausschlusses eines Mitgliedes erlöschen alle Ansprüche an den Verein.

§ 5 Beiträge und Geschäftsjahr

(1) Die zur Erreichung seines Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch
- Mitgliedsbeiträge,
- Spenden und Zuwendungen jeglicher Art.

(2) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Beitrages setzt die Mitgliederversammlung für das laufende Geschäftsjahr fest. Der Betrag wird mit der Zahlungsaufforderung im betreffenden Geschäftsjahr fällig. Die Mitgliederversammlung kann unterschiedliche Beiträge für bestimmte Mitgliedsgruppen festlegen.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6 Organe

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden,
- dem Geschäftsführer,
- dem Schriftführer,
- dem Kassenwart sowie
- mindestens 5 Beisitzern.

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer. Jeder ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass die Vertretungsbefugnis nur mit Zustimmung mindestens eines anderen Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes wahrgenommen werden darf.

(3) Der Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung oder sein ständiger Vertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte anwesend ist, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags.

(4) Der Vorstand wird für jeweils 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Wahlzeit bleiben die Mitglieder bis zur Neuwahl im Amt.

(5) Der Schriftführer protokolliert die Beschlüsse der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen.

(6) Der Kassenwart verwaltet die Gelder des Vereins. Zahlungen leistet er nur im Auftrage eines Mitglieds des Vorstandes im Sinne des §26 BGB. Er hat über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins Buch zu führen.

(7) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

(8) Der Vorstand hat der ersten Mitgliederversammlung nach dem Ende eines Geschäftsjahres einen Geschäftsbericht zu erstatten und die geprüfte Jahresrechnung vorzulegen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens jedoch zu Beginn des Geschäftsjahres, vom Vorsitzenden des Vereins einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder dies verlangt.

(2) Die Einladung zur Mitgliederversammlung ergeht schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung in der Regel mit einer Frist von mindestens zehn Tagen.

(3) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 3 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich vorzulegen. Über die Behandlung später gestellter Anträge entscheidet die Versammlung. Der Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung und sein ständiger Vertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen.

(4) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitgliederversammlung. Alle übrigen Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des Antrags.

(5) Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

(6) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder stellvertretend vom 2. Vorsitzenden geleitet. Über ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Versammlungsleiter und der Schriftführer unterzeichnen.

(7) Die Mitgliederversammlung hat folgende Rechte:
a) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und zweier Kassenprüfer. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren bestellt, wobei Wiederwahl möglich ist.
b) Festlegung von allgemeinen Richtlinien für die Geschäftsführung.
c) Festsetzung des Jahresbeitrages.
d) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
e) Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes des Vorstandes und der geprüften Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstandes.

§ 9 Vereinsvermögen

Das Vermögen des Vereins darf nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Kreis Borken zu, der das Vermögen nur im Sinne der satzungsgemäßen Zwecke verwenden darf.

§ 10 Erster Vorstand

Die Mitglieder des ersten Vorstandes wurden durch die Gründungsversammlung gewählt.

Die Mitglieder des ersten Vorstandes wurden durch die Gründungsversammlung gewählt.

1. Vorsitzender :         Herr Ulf Langerbeins, Rechtsanwalt, Ahaus
2. Vorsitzender :         Herr Dirk Ribbert, Steuerberater, Ahaus
Geschäftsführer :         Herr Georg Dües, OStR, Ahaus
Schriftführer :              Herr Bernd Overkamp, StD, Ahaus
Kassenwart :               Herr Heinrich Ostendorf, Kreissparkasse Borken, Ahaus
1. Beisitzer :               Herr Peter Budweg, AIW Gronau
2. Beisitzer :               Herr André Höing, Schüler, Stadtlohn
3. Beisitzer :               Herr Toni Junker, OStR, Coesfeld
4. Beisitzer :               Frau Elsbeth Nienhaus, Steuerbüro Ahaus
5. Beisitzer :               Herr Andreas Banger, Bankdirektor, Volksbank Ahaus